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Neueste Kommentare

Friedel am 07:12 Uhr 29.12.2011 :
Verrate mir mal, wie Du das wieder hinbekommen ha

Friedel am 08:37 Uhr 28.12.2011 :
Ich werde eure Seite auf jeden Fall weiter empfe

toni am 20:27 Uhr 19.12.2011 :
Sehr guter Blog mit vielen guten Artikeln. Da

Therese am 10:05 Uhr 17.12.2011 :
Schöne Grüße von eurer treuen Stammleserin. B

Ramona am 13:36 Uhr 07.12.2011 :
Der Blog ist wirklich super. Es lohnt sich ech

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22.08.2011, von Mechthild
 

Wohngeld in Berlin

Wohngeld ist eine der unzähligen sozialen Unterstützungen, die deutsche Staatsbürger in jeweiligen, dafür vorgesehenen Ämtern beantragen können. Im Fall des Wohngeldes ist in Berlin das entsprechende Bezirksamt zuständig. In der Hauptstadt befinden sich 13 Bezirksämter, die für die zwölf Distrikte zuständig sind. Friedrichshain-Kreuzberg besitzt zwei Anlaufstellen. Wohngeld wird an alle Menschen, einen Antrag vorausgesetzt, gezahlt, deren Einkommen zu gering ist, um die Miete zu finanzieren. Gesetzlich geregelt wird der Zuschuss im Wohngeldgesetz WoGG als Teil des §68 Nr. 10 des Sozialgesetzbuches I. Berechtigt zum Beziehen von Wohngeld sind im Prinzip alle deutschen Staatsbürger und zum Aufenthalt berechtigte Ausländer. Ausnahme sind Erstauszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, welche keinen Anspruch haben. Studenten haben allerdings auch nur in dem Fall Anspruch, wenn sie grundsätzlich nicht BAföG erhalten. Ein Sonderparagraph besagt allerdings, dass Bürger, die keine Wohngeldberechtigung besitzen, in dem Fall auch einen Anspruch geltend machen können, falls sie mit einer berechtigten Person in einer Wohngemeinschaft leben. Für den Antrag von Wohngeld sind viele Bescheide über finanzielle Situation, Ersparnisse, Schulbesuch, Pflegegeld, Rente, Behinderungen etc. vorzulegen, damit die Behörde entscheiden kann, ob ein grundsätzlicher Anspruch besteht.

Tags:Wohngeld, Fall, Anspruch, I. Berechtigt,

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Kommentare:
Diskussion zu diesem Beitrag

Die neuesten Beiträge:

Angret schrieb am 08:36 Uhr 23.10.2011
Und nochmals DANKE für den Beitrag. Hat mich echt gefreut den zu lesen. Habe wie im Auftrag beschrieben 8-14 Wörter pro Kommentar benutzt. Die nachfolgenden Wörter sind nur dafür da, um auf die vorgegebenen 400 Wörter zu kommen. Dafür hätte nämlich 13-14 Wörter je Kommentar im Auftrag stehen müssen, damit man auf 400 Wörter kommen kann. Ich hoffe, dass ich den Text zu ihrer Zufriedenheit erstellt habe. Sollten sie Änderungswünsche haben, werde ich diese natürlich erfüllen. Falls Sie noch weitere solcher Aufträge haben, würde ich mich freuen, wenn Sie mich direkt anschreiben. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Bis zum nächsten Mal. Mit freundlichem Gruß Tsmotw

ürüncü schrieb am 11:12 Uhr 22.10.2011
Euer Blog hat mehr Aufmerksamkeit verdient, ich werde euch weiterempfehlen

caren schrieb am 10:02 Uhr 23.9.2011
Liebe auf den ersten Blick - daran glaube ich erst, seit ich euch kenne

Gina schrieb am 21:59 Uhr 22.9.2011
Echt Super! Ich weiß wirklich nicht was man noch besser machen könnte. Weiter so!

Rachid schrieb am 08:07 Uhr 23.8.2011
StasiVZ is Out, glad you joined the community

 

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