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Neueste Kommentare

Friedel am 07:12 Uhr 29.12.2011 :
Verrate mir mal, wie Du das wieder hinbekommen ha

Friedel am 08:37 Uhr 28.12.2011 :
Ich werde eure Seite auf jeden Fall weiter empfe

toni am 20:27 Uhr 19.12.2011 :
Sehr guter Blog mit vielen guten Artikeln. Da

Therese am 10:05 Uhr 17.12.2011 :
Schöne Grüße von eurer treuen Stammleserin. B

Ramona am 13:36 Uhr 07.12.2011 :
Der Blog ist wirklich super. Es lohnt sich ech

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28.01.2011, von Juqiang
 

Wohnrecht

Das Wohnrecht befugt nach Paragraph (§) 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) jeden Bürgers der Bundesrepublik Deutschland ein Gebäude oder Teile eines Gebäudes zu nutzen, ohne selbst Eigentümer zu sein oder Einschränkungen durch den Grundstückseigentümer hinnehmen zu müssen. Dabei muss die eigene Nutzung des Gebäudes bzw. Gebäudetraktes ohne Weitergabe oder Vermietung an Dritte der Zweck des Wohnrechts sein.

Bei Garagen oder angelegte Stellflächen umfasst das Wohnrecht allerdings nicht.

Anwalt

Die Dienstbarkeit des Wohnrechts ist im Grundbuch einzutragen.

Das Wohnrecht (auch Wohnungsrecht) findet seinen Ursprung im landwirtschaftlichen Bereich, etwa bei ehemaligen Guts- oder Hofüberlassungen. So war es damals in landwirtschaftlichen Familienbetrieben üblich, den Eltern einen sogenannten Altenteil des Grundstücks zu überlassen. Aufgrund der Altersschwäche der Eltern konnten diese den Betrieb nicht mehr bewirtschaften. Deshalb wurde Ihnen das lebenslange Recht eingeräumt, einen abgesonderten Teil des Geländes unentgeltlich zu bewohnen. Die aktuelle Rechtslage des Wohnrechts ist sehr komplex. Bei Fragen, Streitigkeiten oder sonstigen Unklarheiten sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Tags:Gebäude, Wohnrecht, Bundesrepublik Deutschland,

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Kommentare:
Diskussion zu diesem Beitrag

Die neuesten Beiträge:

Hans-Günter schrieb am 18:48 Uhr 26.3.2011
Schöne Seite, werde ich mal gleich meinen Freunden weiterempfehlen, die interessieren sich auch für sowas!

dr. gerd schrieb am 10:31 Uhr 28.2.2011
So schnell begeistert mich ja nichts, aber finde die Seite wirklich phantastisch.

stphan schrieb am 13:10 Uhr 29.1.2011
Ich Liebe euch ! Ich liebe diejenigen die auf die Idee kamen diese Webseite zu eröffnen !

Toralf schrieb am 10:09 Uhr 29.1.2011
Viel zu wenig Struktur und sehr unübersichtlich, auch wenn die Texte eigentlich ganz gut sind.

Janett schrieb am 10:04 Uhr 27.1.2011
Der Text scheint geeignet, Aufmerksamkeit zu erregen, weiter so

 

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